Der Besucherzahlen-Rechner - oder: Wie man Thermen-Besucherzahlen schön rechnen kann - am Beispiel Gesundheits-Therme Schleswig
NDR Extra 3: Die überflüssigsten Thermen in Schleswig-Holstein
Platz 1: Keitum Therme Sylt
Platz 2: Campusbad Flensburg
Platz 3: Fördeland Therme Glücksburg
Favorit der Folgesendung: Gesundheitstherme Schleswig
Presse Keitum Therme, Sylt-Ost (Planung: Uwe Deyle)
Quelle: shz.de 04.08.2009
Von Ulrike Bergmann
Stillstand in Sachen Zukunft der Keitum Therme, doch auf der verbalen Ebene gibt es einen regen Schlagabtausch. Die Kritik Petra Reibers an der Blockadepolitik von Thermenplaner Uwe Deyle möchte der Stuttgarter nicht so stehen lassen.
Sie werfen sich gegenseitig Blockadepolitik vor: Vergangene Woche hatte Sylts Bürgermeisterin Petra Reiber auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt, dass Thermenplaner Uwe Deyle ihrer Meinung nach das Gerichtsverfahren um die Zukunft des Projekts auf dem Keitumer Kliff verzögere. Eine Einschätzung, auf die Deyle mit ähnlichen Vorwürfen reagiert: Petra Reiber sei "unehrlich", blockiere den Fortgang des Verfahrens auf Kosten der Gemeinde und verweigere "von Anfang an bis heute jedes Gesprächsangebot und jede Verhandlung." Stattdessen habe sie den "zeitaufwändigen, für die Gemeinde teuren und ihr Problem nicht im geringsten lösenden Weg" eines Schiedsgerichtsverfahrens gewählt.
Beide Darstellungen gehen auseinander
Unsere Zeitung bat daraufhin beide Seiten um chronologische Abläufe der außergerichtlichen Einigungsbemühungen: Im Dezember 2008 schickte Deyle der Gemeinde ein Angebot, das für diese unannehmbar war. Am 9. Februar machte die Gemeinde einen Gegenvorschlag - und an diesem Punkt gehen die Darstellungen auseinander: Während Deyle in seiner Chronologie schreibt, dieses Angebot "grundsätzlich akzeptiert" und die Gemeinde zu konkreten Verhandlungen aufgefordert zu haben, heißt es aus dem Sylter Rathaus, Deyle habe am 20. Februar per Fax sein Angebot wiederholt. Die Gemeinde habe dies am 24. Februar erneut als unannehmbar zurückgewiesen und als dann keine Antwort mehr von Deyle gekommen sei, am 12. März die Schiedsgerichtsklage eingereicht.
Das Schiedsgericht soll seine Zuständigkeit prüfen
Schiedsgericht seine Zuständigkeit prüfen (wir berichteten). Ist es zuständig, wird es die Ursprungsfragen klären: Ist die Kündigung der Verträge mit Deyle durch die Gemeinde wirksam und wer hat die Besitzrechte an dem Grundstück? Bis dahin rottet der Rohbau auf dem Kliff weiter vor sich hin.
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