Keitum Therme Sylt

Der Besucherzahlen-Rechner - oder: Wie man Thermen-Besucherzahlen schön rechnen kann - am Beispiel Gesundheits-Therme Schleswig

Die überflüssigsten Thermen in Schleswig-Holstein

NDR Extra 3: Die überflüssigsten Thermen in Schleswig-Holstein

Platz 1: Keitum Therme Sylt

Platz 2: Campusbad Flensburg

Platz 3: Fördeland Therme Glücksburg

Favorit der Folgesendung: Gesundheitstherme Schleswig


Presse Keitum Therme, Sylt-Ost (Planung: Uwe Deyle)


Quelle: Sylter Rundschau 03.12.2007

Therme: Bestenfalls eine Teileinigung?

Betreiber Uwe Deyle zweifelt an kompletter Lösung

Keitum
/
rik

- Am Donnerstag entscheidet die Sylt-Oster Gemeindevertretung im nichtöffentlichen Sitzungsteil über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung im Streit um die Kosten für die Bauverzögerungen an der Keitum Therme (wir berichteten).

Und egal um welche Summen es dabei gehen wird, nach Einschätzung des zukünftigen Thermenbetreibers Uwe Deyle kann es sich dabei bestenfalls um eine Teillösung des Dauerkonfliktes handeln. Denn nicht nur das Bauunternehmen, sondern auch die von ihm vertretene Betreibergesellschaft habe Schadensersatzforderungen an die Gemeinde: "Da ich von einem Einigungsvorschlag, dem die Gemeindevertretung nun zustimmen soll, nichts weiß, gibt es meines Erachtens nur zwei Möglichkeiten. Entweder hat sich Sylt-Ost zumindest schon mal mit dem Bauunternehmen darüber geeinigt, wer welche Kosten für die Verzögerung trägt oder die Verantwortlichen haben sich im Geheimen einen Lösungsvorschlag ausgedacht, von dem wir alle noch nichts wissen."

Letzteres sei seiner Meinung nach aber unwahrscheinlich. Und tatsächlich bestätigt ein Anruf beim ausführenden Bauunternehmen Deyles Theorie von einer Teillösung: Dort wird nämlich erklärt, dass es Gespräche mit der Gemeinde außerhalb des Schiedsgerichtes gegeben habe.

Wenn so eine Einigung nun doch im Bereich des Möglichen liegt, warum musste es dann überhaupt ein Schiedsgerichtsverfahren geben? Schließlich kostet dabei allein die Beschäftigung des Schlichters laut Gebührenordnung zwischen 200 und 400 Euro netto pro Stunde - und der in diesem Fall eingesetzte Schiedsrichter Prof. Friedrich Quack gehöre laut einem Verfahrensbeteiligten "zu den besseren Schlichtern." Und damit vermutlich auch zu den teureren. Dafür könne er, auch das sagt ein Verfahrensbeteiligter, mit seiner Bewertung der Rechtslage dazu beigetragen haben, dass sich die Parteien einander immerhin annähern konnten.


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